Erbbaurecht als Nutzungsalternative Ihrer Grundstücke und Immobilien: Vermögen schützen und Familienbesitz erhalten
Der Besitz von Immobilien geht nicht nur mit dem Thema Vermögensaufbau und -schutz einher, sondern auch mit der Frage der Nutzung: Wird das Grundstück beziehungsweise das Gebäude selbst privat oder gewerblich genutzt? Wird es an Privatpersonen oder Firmen vermietet? Was passiert beispielsweise, wenn das Grundstück als Familienbesitz erhalten und später vererbt werden soll, das darauf stehende Gebäude jedoch nicht genutzt wird?
Sie sind Grundstücksbesitzer*in und suchen eine Alternative zum Verkauf eines ungenutzten Grundstückes? Oder sind Sie Projektentwickler*in für Immobilien und benötigen Bauland oder Brachflächen für die Realisierung eines Immobilienprojekts? Dann wäre eventuell das sogenannte Erbbaurecht (umgangssprachlich auch als Erbpacht bekannt) eine spannende Option für Sie.
Die wichtigsten Fakten haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt: Was beinhaltet Erbbaurecht und welche Vorteile haben Sie dabei als Grundstücks- und Immobilienbesitzer*in.
Das Erbbaurecht in Kürze
Beim Erbbaurecht wird nicht die gesamte Liegenschaft, sondern nur die Immobilie auf dem Erbbaugrundstück von Erbbaurechtsgeber*innen an Erbbaurechtsnehmer*innen verkauft. Dieser Verkauf erfolgt für einen zeitlich begrenzten Rahmen von üblicherweise 60 bis 99 Jahren. Käufer*innen erhalten dabei das Recht, diese Immobilie zu verkaufen, vermieten oder zu belasten.
Gezahlt wird während der gesamten Laufzeit ein jährlicher Erbbauzins von ca. 5 Prozent des Grundstückswertes an den/die Erbbaurechtsgeber*in. Bei einem Grundstückswert von beispielsweise 5.000.000 Euro beträgt der Erbbauzins 250.000 Euro pro Jahr. Die für die Laufzeit festgelegte Gebühr darf aber tatsächlich vonseiten des Erbbaurechtsgebers alle drei Jahre mit Anpassung an einen Index wie dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts erhöht werden.
Seit Jahren sorgt der steigende Bedarf an bezahlbaren Wohn- und Geschäftsräumen für einen regelrechten Bauboom. Bauland ist rar und Baugrundstücke in guten Lagen ist oftmals Preistreiber bei Immobilienprojekten. Nutzen Sie diesen Umstand zeitig und denken Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilien und Grundstücke über die Optionen des Erbbaurechts nach.
Die Vorteile für Grundstücksbesitzer*innen
Traditionell wird das Erbbaurecht in erster Linie von Kirchen oder Stiftungen genutzt, um günstiges Wohneigentum anbieten zu können. In den letzten Jahren haben Kommunen diese Option des Besitzstandschutzes für sich entdeckt. Einem Ausverkauf von städtischen Eigentum wird so entgegengewirkt.
Und auch für privaten Immobilienbesitz, Baugrundstücke und Ländereien oder auch denkmalgeschützte Gebäude kann das Erbbaurecht eine spannende Alternative darstellen. Ein Beispiel: Sie möchten ein Grundstück nicht verkaufen. Es sollte in Ihrem Sinne aber entweder bebaut oder die vorhandene Bebauung einer neuen Nutzung zugeführt werden. Zwar ist der Verkaufspreis beim Erbbaurecht geringer als beim herkömmlichen Immobilienverkauf, aber die Vorteile für Erbbaurechtsgeber*innen überwiegen:
- Sie erhalten nicht nur einmalig eine Verkaufssumme, sondern erzielen Einnahmen durch den jährlichen Erbbauzins, der alle drei Jahre erhöht werden darf.
Das Erbbaugrundstück bleibt in Ihrem (familiären) Besitz und als Bestandteil Ihres Erbvermögens. - Grundstück und Immobilie steigen über die Jahre an Wert. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie durch den neuen Besitzer modernisiert und instandgehalten werden. Nach Ablauf des Erbbaurechts kommt Ihnen also auch eine Wertsteigerung Ihres Grundstücks zugute.
- Bei Fragen zu baulichen Veränderungen oder der Weitervermietung der Immobilie haben Sie bei entsprechender Begründung Ihrer Entscheidungen ein Mitspracherecht.
Wie Sie sehen, ist das Erbbaurecht eine überlegenswerte Möglichkeit auch für Family Offices und Hochvermögende, Eigentum zu erhalten und trotzdem Gewinn zu erzielen.
Die Vorteile für Immobilienentwickler*innen
Bei einem Kauf einer Bestandsimmobilie auf einem Erbpachtgrundstück entfällt für Käufer*innen der Grundstückspreis. Daher liegt der Verkaufspreis der Immobilie in der Regel unter dem orts- und marktüblichen Preis. Dies hat für Erbbaurechtsnehmer*innen einen großen Vorteil: In der Regel sind damit günstigere Konditionen bei der Immobilienfinanzierung möglich.
„Die Frage der Attraktivität entscheidet sich für den Erbbaurechtsnehmer auch bei der Dauer des Erbbaurechts und der Höhe des Erbbauzinses. Für ein attraktives Erbbaurecht sind lange Laufzeiten der Verträge erforderlich.“ Antje Turban, Projektentwicklerin und Spezialistin für Erbbaurecht ist überzeugt von den Vorteilen des Erbbaurechts.
Unser Tipp: Informieren Sie sich umfassend und lassen sich beraten. Suchen Sie dann gezielt nach Grundstücken und Immobilien die gemäß Erbbaurecht angeboten werden. Im Erfolgsfall stärken Sie so Ihre Liquidität in der wichtigen Startphase eines Immobilienprojektes.
Haben wir Ihr Interesse an Erbbaurecht geweckt? Sprechen Sie uns an.
Als Mitglied der Skyland Wealth Community unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Überlegungen. Wir beraten Sie beispielsweise bei der Auswahl geeigneter Objekte aus Ihrem Portfolio, die Sie Erbbaugrundstück anbieten. In unserem Netzwerk knüpfen Sie außerdem Kontakt zu Family Offices und UHNWI, die bereits Erfahrung mit Immobiliengeschäften nach Erbbaurecht haben.
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